
Schulpflicht
Für das Schuljahr 2023/2024 sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2017 geboren sind.
Einschulungskorridor: Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2017 geboren wurden, können die Eltern einen Antrag auf Verschiebung der Einschulung auf das kommende Schuljahr stellen.